Die Ferien werden in erster Linie nach pädagogischen
Gesichtspunkten festgesetzt. Ihre Gesamtdauer während eines
Schuljahres beträgt, einschließlich von zwölf Samstagen, 75
Werktage. Dazu zählen auch einzelne bewegliche Ferientage.
Wechseln sich die Länder mit dem frühesten Eintritt in die
Sommerferien ab?
Ja. Um zu vermeiden, dass die erholungssuchende Bevölkerung
jeweils zur gleichen Zeit den Urlaub antritt bzw. beendet und um
entsprechend nachteilige Folgen für den Verkehr und für die
Quartiernachfrage in den Feriengebieten zu verhindern, haben die
Länder ein rollierendes System zur Festlegung der
Sommerferientermine mit fünf Ländergruppen vereinbart. Die
Ländergruppen wurden u. a. im Hinblick auf eine möglichst
gleichmäßige Verteilung der Gesamtbevölkerung auf den
Gesamtferienzeitraum gebildet. Dabei liegen die Sommerferien von
Bayern und Baden-Württemberg (Ländergruppe V), die traditionell
Pfingstferien haben, auf dem letzten Termin, um einen
ausreichenden Lern- und Prüfungszeitraum zwischen Pfingst- und
Sommerferien sicherzustellen.
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I
Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Schleswig-Holstein |
II
Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
III
Nordrhein-Westfalen |
IV
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
V
Baden Württemberg, Bayern |
Der einzelnen Schule stehen in den
Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei und im Schuljahr 2023/24 vier
bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der
beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen
entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der
Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz
entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im
Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für
alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Bei der Festlegung
der beweglichen Ferientage sind die Termine für die zentralen
Prüfungen zu berücksichtigen. Die Entscheidung ist spätestens acht
Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu
treffen. |